Kategorien

F1 Feuerwerk

Feuerwerk der Kategorie F1, oft auch als ,,Kleinstfeuerwerk" bezeichnet, umfasst Produkte wie zum Beispiel Wunderkerzen oder kleine Fontänen. Artikel dieser Kategorie dürfen das ganze Jahr über, ab einem Alter von 12 Jahren, erworben und verwendet werden. Auch wenn F1-Feuerwerk als sicherer gilt, ist es wichtig, einige grundlegende Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Zunächst sollte man immer die Gebrauchsanweisung des Herstellers sorgfältig lesen und befolgen. Dies stellt sicher, dass die Produkte korrekt und sicher verwendet werden können.

F2 Feuerwerk

F2 Feuerwerk bezeichnet in Deutschland Kleinfeuerwerk, das speziell für den Gebrauch im Freien vorgesehen ist. Diese Kategorie umfasst die gängigsten Feuerwerkskörper, die am Silvesterabend von Privatpersonen gezündet werden dürfen, wie Raketen, Batterien und Böller. F2-Feuerwerkskörper dürfen nur von Personen ab 18 Jahren erworben werden. Die Verwendung ist grundsätzlich nur auf den Silvesterabend beschränkt. Möglich ist aber auch eine Sondergenehmigung vom Ordnungsamt zu besonderen Anlässen wie Geburtstage oder Hochzeiten. Vor dem Gebrauch sollte man immer die Gebrauchsanweisung des Herstellers sorgfältig lesen und befolgen. Bei falscher Verwendung kann es durchaus zu Schäden oder Verletzungen kommen.

F3 Feuerwerk

F3-Feuerwerk bezeichnet eine Kategorie von Feuerwerkskörpern, die als Mittelfeuerwerk klassifiziert wird. Es ist deutlich stärker als F1 und F2 und enthält die höchste Menge an Sprengstoff. Der Erwerb und die Verwendung von F3-Feuerwerk sind nur für Personen ab 18 Jahren erlaubt, und es sind spezielle Genehmigungen oder Schulungen erforderlich, um diese Feuerwerkskörper legal zu erwerben und zu verwenden.

Kategorie T1

Die Kategorie T1 umfasst Pyrotechnische Gegenstände, welche eine geringe Gefahr darstellen und ab ab 18 Jahre frei erworben und für technische Zwecke das ganze Jahr über verwendet werden dürfen. Technische Zwecke sind z.B. Bühnenshows, Film -oder Fotoaufnahmen, Showveranstaltungen, Simulationen und vieles mehr.

Kategorie P1

In die Kategorie P1 fallen Pyrotechnische Gegenstände welche nicht den Feuerwerkskörpern zugeordnet sind, oder für Bühne und Theater zugelassen sind. Hierzu gehören unter anderem Anzündmittel, Raucherzeuger, Schallerzeuger und andere technische Artikel. P1 Artikel dürfen ab 18 Jahre erworben werden und nur für den vorgegebenen Zweck verwendet werden.